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Volksbank Rhein-Ruhr eG
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Persönliche Vorsorge ist wichtiger denn je

Vollmacht & Verfügung

Jeder möchte so lange wie möglich seine Angelegenheiten selbst regeln. Dass es auch anders kommen kann, damit muss jeder rechnen, egal ob jung oder alt. Derzeit werden etwa eine Million Menschen in der Bundesrepublik rechtlich betreut. Bestimmen Sie selbst, wer im Notfall über wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens entscheiden soll.

Die Alternative zur Vorsorge-Vollmacht

Die Betreuungs-Verfügung ist eine gute Alternative, wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht erstellen möchten. Eine Verfügung kann sinnvoll sein, wenn Sie z. B. niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen wollen oder Ihnen wohler bei dem Gedanken ist, dass Ihr Betreuer durch das Vormundschafts-Gericht kontrolliert wird. Ihre Betreuungs-Verfügung wird erst wirksam, wenn das Gericht die Notwendigkeit feststellt, dass ein Betreuer für Sie bestellt werden muss.

Ihr Wunsch hat Vorrang

Das Vormundschafts-Gericht berücksichtigt vorrangig Ihre Wünsche, die Sie in einer Betreuungs-Verfügung festgelegt haben. Nur wenn die von Ihnen gewünschte Person zum Beispiel aus Altersgründen als Betreuer nicht geeignet ist, weist das Gericht einen Betreuer zu. Liegt keine Verfügung oder Vollmacht vor, schaut das Gericht zuerst im Familien- und Freundeskreis nach einer geeigneten Person. Steht keiner zur Verfügung, bestellt das Gericht einen ehrenamtlichen Betreuer oder Berufs-Betreuer.

Nur wo es notwendig ist

„Betreuung“ meint nicht die tägliche Versorgung einer Person, sondern die Vertretung der Person in rechtlichen Angelegenheiten. Sie muss sich auch nicht auf alle Lebensbereiche auswirken, sondern kann nur für die Bereiche gelten, für die eine gesetzliche Vertretung notwendig ist. So kann eine Betreuung für Sie in finanziellen Angelegenheiten notwendig sein, während Sie gesundheitliche Angelegenheiten noch selbst entscheiden können.

Strenge Kontrolle über Finanzen

Damit sich Betreuer nicht selbst bereichern können, müssen zum Beispiel größere Geldbewegungen und Grundstücksgeschäfte durch das Gericht genehmigt werden. Darüber hinaus müssen Betreuer, die für finanzielle Angelegenheiten zuständig sind, dem Gericht einen jährlichen Bericht über das Vermögen des Betreuten vorlegen, inklusive Kontoauszüge und Sparbücher. Da das Gericht bei Angehörigen ein besonderes Vertrauens-Verhältnis vermutet, sind diese in der Regel von dieser strengen Kontrolle ausgenommen.